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Immobilien in Kroatien ++ Hauskauf in Kroatien ++ Grundstückskauf in Kroatien ++

Der Immobilienerwerb für deutsche Staatsbürger ist zumindest rein rechtlich kein Problem! Sie profitieren vom Partizipationsabkommen zwischen Kroatien und der Bundesrepublik Deutschland. Dieses auf Gegenseitigkeit beruhende abkommen garantiert Deutschen, wie auch Kroaten im jeweils anderen Land Immobilien zu erwerben.

Somit steht dem Erwerb formal nichts mehr im Wege. Jedoch ist der Ablauf ein anderer als in Deutschland. Zuerst muss ein geeignetes Grundstück gefunden sein. Dies ist sicherlich der leichteste Schritt. Dann muss man sich mit dem Verkäufer einig werden. Aber nun kommt der rechtliche Teil, der schon bei der Auswahl des Traumgrundstückes oder Traumhauses im Hinterkopf festgeschrieben sein sollte. Wichtig ist, dass der oder die Eigentümer als solche auch im Grundbuch eingetragen sein müssen. Das ist in Kroatien nicht immer der Fall. Häufig stehen bereits verstorbene Verwandte usw. im Grundbuch. Dahinter steckt nicht unbedingt böse Absicht sondern vielmehr spricht diese Tatsache für den bisher lockeren Umgang mit dem Grundbuch. Diesem wurde bisher kaum Beachtung beigemessen. Im Zuge der Anpassung an die rechtlichen Bedingungen der Europäischen Union ist man nun bemüht, versäumtes nachzuholen. Zur Zeit gibt es i

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n Kroatien nur auf ca. 40% des Territoriums ein gültiges Grundbuch. Das bedeutet, dass man nun also erst einmal zur Regionalen Behörde (Opcina) gehen muss, um zu erfragen, ob der Erwerb, der Eintrag in das Grundbuch und die Baugenehmigung möglich sind. Zu diesem Besuch sollte man auf jeden Fall den Verkäufer mitbringen und wenn man der kroatischen Sprache nicht selber sehr gut mächtig ist, auch einen geeigneten Dolmetscher.

Der Eigentümer wird z. B. dazu benötigt, sein Grundstück auf der Karte zeigen zu können. Die Parzellen sind übrigens historisch bedingt häufig nur wenige m² groß, sodaß es keine Seltenheit ist, daß mehrere Eigentümer für die Traumimmobilie den Gang auf das Grundbuchamt begleiten.

Da das kroatische Recht den Nachbarn viele Möglichkeiten des Einspruchs bei der Bebauung des benachbarten Grundstücks zuspricht, ist es ratsam, sich auch vorher mit den Nachbarn zu verständigen und deren Wohlwollen zu erlangen. Optimal ist es, sich mit dem Bürgermeister der Ortschaft zu verständigen und ein gemeinsames Gläschen Wein zu trinken. Dies kann im Alltag eine große Hilfe sein. Wenn diese Hürden genommen sind steht einem Vorvertrag nichts mehr im Wege. Warum Vorvertrag?

In Kroatien bedürfen Sie als Privatperson einer Genehmigung durch die zuständigen Ministerien. Dies kann bis zu einem Jahr dauern.

Also schließen Sie mit dem Verkäufer einen Vorvertrag. Eine Anzahlung von z. B. 10 % ist hier durchaus üblich. Jedoch sollten Sie auch vereinbaren, daß dieses Geld im Falle einer Verweigerung der Genehmigung durch die staatlichen Behörden für Erwerb und oder Bau vollständig zurückerstattet wird. Dieser Fall ist zwar sehr selten und als absolute Ausnahme zu bezeichnen, aber er kommt vor. In nächster Zeit werden wir diesen Teil des Internetauftritts von www.Kroatientips.de umfangreich ausbauen. Für Fragen nutzen Sie unser Forum mit eigener Immobilienrubrik! Hier werden auch Immobilien zum Verkauf angeboten. Weiterhin können Sie hier Gesuche eintragen.

Abschliessend der Rat, nutzen Sie immer zur Absicherung Ihres Vorhabens einen deutschsprachigen Anwalt in Kroatien. Dieser kann Ihnen die Bewältigung der Formalien für wenig Geld anbieten. Die Gebührenordnung in Kroatien sieht deutlich anders aus als wir es in Deutschland kennen. Auf diese Hilfe zu verzichten, wäre falscher Geiz. Adressen dieser Anwälte finden Sie ebenfalls im Forum. Dort finden Sie einen Bereich der sich ausschliesslich mit dem Kauf und Verkauf von Immobilien beschäftigt und durch einen in Kroatien ansässigen deutschen Spezialisten betreut wird.

Auch die deutsch-kroatische Industrie- und Handelskammer verfügt über Adressen und umfangreiche Informationen.

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